Kostenübernahme

Die privaten Krankenkassen übernehmen entsprechend den Vertragsmodalitäten in der Regel die Kosten für die durchgeführten Behandlungen in meiner privatärztlichen Praxis. Da es keine kassenärztliche Bindung gibt, müssen gesetzlich versicherte Patienten die Kosten für die Therapie (leider) selbst tragen. Im Rahmen einer privaten Zusatzversicherung, die von den gesetzlichen Kassen angeboten wird, sind aber inzwischen zumindest Teilkosten abrechenbar. Informieren sie sich hierzu bitte bei ihren Krankenkassen über entsprechende Möglichkeiten.

Bei Interesse an einer Therapie informiere ich sie als Selbstzahler(in) gern persönlich entsprechend den jeweiligen Behandlungserfordernissen über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).